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Fragen Sie uns gemäß Ihrem Bedarf an, wir beraten sie gerne.

Michael Mertes

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Löschwasseranlagen (Wandhydranten) sind regelmäßig zu prüfen und instandzuhalten.

Auszug aus der DIN 14462

6.1 Allgemeines 
Die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) von Wandhydrantenanlagen und Löschwasser-anlagen ist nach den Vorgaben dieser Norm, der DIN EN 671-3 und den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen und nach jedem Gebrauch durchzuführen. 
Die Durchführung muss durch einen Sachkundigen erfolgen. Unabhängig davon sind die nach anderen Vorschriften (z. B. Prüfverordnungen nach Landesbaurecht) gegebenenfalls erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige durchzuführen.

Unsere Kundendienst-Techniker führen diese Wartungen sachkundig aus.

Hinweis zur Trinkwasserhygiene von Wandhydranten-Anlagen

Die Prüfung der Wandhydranten durch uns bezieht sich auf die Brandschutztechnik, nicht aber auf die Trinkwasserhygiene.

Falls Ihre Anlage einen direkten Anschluss an das Trinkwassernetz hat, unterliegt diese besonderen Hygieneanforderungen (DIN 1988-6) um eine Qualitätseinbuße des Trinkwassers durch Stagnation zu vermeiden.

Es wird dringend empfohlen, die diesbezügliche Beurteilung durch den Wasserversorger oder Installateur vornehmen zu lassen. Die Verantwortung für die Anlage und die Reinhaltung gemäß Trinkwasserversorgung liegt beim Betreiber.

Wir bieten auch gerne die notwendigen Anlagen zur Trennung vom Trinkwassernetz an.